Entschuldigungen/ Beurlaubungen
Hauptbereich
Entschuldigungen oder Beurlaubungen der Schüler
Wenn ein Schüler/ eine Schülerin erkrankt, bitten wir die Eltern, das Kind vor Schulbeginn per E-Mail bzw. telefonisch unter Telefonnummer: 07485 9775-0 (Ein Anrufbeantworter ist geschaltet.) abzumelden.
Die schriftliche Entschuldigung bitte der Klassenlehrkraft binnen 3 Tage zukommen lassen.
Beurlaubungen vom Unterricht sind nach der Schulbesuchsverordnung nur in ganz besonderen Fällen möglich; z.B.: kirchliche Veranstaltungen, Kuren und Erholungsaufenthalte (soweit Arzt verordnet), Tag nach der Konfirmation bzw. Erstkommunion, aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen und überregionalen Musikveranstaltungen, wichtige persönliche Gründe: Eheschließung der Geschwister oder Todesfall in der Familie. Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht möglich!
Für eine Beurlaubung muss ein rechtzeitig vorher gestellter schriftlicher Antrag vorliegen. Bei Beurlaubungsanträgen bis zu 2 Tagen ist für die Genehmigung der Klassenlehrer zuständig; für Anträge über mehr als 2 Tage ist der Schulleiter zuständig.